Eine Deplatzierung der Busbucht östlich des Kreisels wäre zwar für die Beschwerdeführer eine mildere Ausbauvariante, weil sie dafür kein Land ab ihrer Parzelle Nr. ccc abtreten müssten. Im Gegenzug müsste für eine neu errichtete Bushaltestelle im Bereich der Parzelle Nr. hhh sehr viel mehr Land ab diesem Grundstück abgetreten werden als für den Ausbau der bestehenden Busbucht "V. W." Fahrtrichtung X. benötigt wird und die - 13 -