Weniger Einstiegsmöglichkeiten würden in diesem Fall zu erhöhten Wartezeiten für den Bus führen, was wiederum die Fahrplanstabilität und die Anschlusssicherheit gefährden könnte. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Behindertengesetzgebung nach Möglichkeit, unter Berücksichtigung von baulichen Hindernissen vor Ort, die Maximallösung mit niveaugleichem Einstieg an allen Türen anstrebt (vgl. Empfehlungen Bushaltestelle, S. 10, mit Verweis auf die VSS-Norm SN 640 075 "Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum" vom Dezember 2014, deren Anwendung vom Bundesamt für Verkehr [