heutigen Zustand erlauben, scheint unbestritten zu sein. Demnach eignen sich die erwähnten strassenbaulichen Massnahmen, um das damit verfolgte Ziel der Beseitigung von Nachteilen für Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Eine andere Frage ist, ob es andere Massnahmen gäbe, die sich für die Erreichung desselben Ziels gleich oder ähnlich gut eignen würden, beispielsweise eine Busbucht mit einer Haltekantenhöhe von 22 cm auf einer Länge von lediglich 9,6 m oder 5,4 m für einen niveaugleichen Einstieg an nur zwei Türen bzw. einer Tür des haltenden Busses (vgl. dazu die Empfehlungen Bushaltestellen, Anhang 1.3 und 1.4) oder eine andere Lage der geplanten Busbucht.