Dies gelte umso mehr, als die gewählte Maximallösung lediglich anzustreben, aber nicht zwingend sei. Ausserdem wäre eine Lage der Bushaltestelle östlich des Kreisels aus Gründen der Verkehrssicherheit für Fussgänger, welche die Y-Strasse überqueren wollten und dafür die dortige Fussgängerunterführung nutzten, zu bevorzugen. Werde die Haltestelle dagegen wie geplant realisiert, würden die Fussgänger stattdessen die stark befahrene Y-Strasse oberirdisch überqueren und sich dadurch in Gefahr bringen. Die Entfernung zur gegenüberliegenden Bushaltestelle "V. W." Fahrtrichtung U. spiele keine Rolle, da Busspassagiere nicht gleichzeitig beide Kurse benützten.