Insgesamt würde eine solche Verschiebung auch zu noch umfangreicheren Enteignungen führen. Fussgänger (inklusive Buspassagiere) könnten die Y-Strasse bei der bestehenden Mittelinsel westlich der Haltestelle sicher queren, ohne die Fussgängerunterführung östlich des Kreisels benützen zu müssen. Die Stelle sei kein Unfallschwerpunkt. Das Interesse an einer behindertengerechten Ausgestaltung der Bushaltestelle überwiege das private Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Eigentums der Beschwerdeführer, die für das Strassenbauprojekt bloss 3 m2 Land abtreten müssten, was kaum nachteilige Auswirkungen -9-