schützen, falls nur eine Bushaltestelle nicht bewilligungsfähig ist und angepasst werden muss. 4. Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist mit der vorerwähnten Ausnahme (nicht begründeter Antrag auf Aufhebung des Projektbestandteils Bushaltestelle Fahrtrichtung U.) einzutreten.