Derweil richtet sich ihr Antrag auf Aufhebung des Genehmigungsentscheids (Antrag 1 der betreffenden Beschwerde) gegen das Strassenbauprojekt als Ganzes, das beide Bushaltestellen umfasst. Soweit mit diesem Antrag auch die geplante Haltestelle Fahrtrichtung U. angefochten wird, kann darauf mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten werden.