3. Die Bushaltestelle sei entweder vom geplanten Standort aus 5 Meter nach Westen oder vor dem Kreisel in Richtung Osten zu verschieben und dort zu bauen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Genehmigungsentscheid 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid vom 6.4.2022, Be- schluss-Nr. 2022-000459, aufzuheben. 2. Die Angelegenheit "Gemeinde U. (V.) IO; K aaa, Umbau Bushaltestelle "W." sei an den Regierungsrat zur Vornahme von Abklärungen, Prüfung anderer Möglichkeiten und neuem Entscheid zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten RR AG.