B. 1. Gegen die am 11. April 2022 versandten und am Folgetag (12. April 2022) zugestellten Entscheide des Regierungsrats erhoben A. und B. am 10. Mai 2022 beim Verwaltungsgericht zwei separate Beschwerden (je gegen den Einwendungs- und den Genehmigungsentscheid), mit den Anträgen: Einwendungsentscheid 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid vom 6.4.2022, Be- schluss-Nr. 2022-000457, aufzuheben. 2. Der geplante Umbau Bushaltestelle W. in U. IO K aaa sei nicht durchzuführen.