1. Das Projekt "U. (V.) IO; K aaa, Umbau Bushaltestelle "W.", Anpassung an Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) wird gutgeheissen. 2. Das genehmigte Strassenbauprojekt in der Fassung vom 16. August 2021 gilt als Enteignungstitel (§ 132 Abs. 1 lit. b Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen [Baugesetz, BauG]). -3- 3. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Entscheid über das Projekt zusammen mit den Einwendungsentscheiden zuzustellen.