Abteilung für Baubewilligungen hiermit stattgefunden. Wäre die Abteilung für Baubewilligungen hingegen davon ausgegangen, dass einer Neubeurteilung eines Baugesuchs für die Pferdehaltung im Gebäude Nr. ddd die materielle Rechtskraft des Entscheids des Regierungsrats vom 20. Februar 2020 (RRB-Nr. 2020-000085) entgegenstünde, mit welchem die Praxis der Abteilung für Baubewilligungen zu Art.