Die Abteilung für Baubewilligungen hat das jüngste nachträgliche Baugesuch der Beschwerdeführer vom 15. Juni 2020 bzw. den davon abgespaltenen Teil mit der von den Beschwerdeführern am 10. Mai 2021 beantragten vorzeitigen Baubewilligung für die Pferdeboxen 7–21 im Gebäude Nr. ddd materiell geprüft und das Baugesuch diesbezüglich in Anwendung der besagten Praxis abgewiesen. Durch den Weiterzug der hier angefochtenen Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen vom 16. Dezember 2021 zusammen mit dem Abweisungsentscheid des Gemeinderats Q. vom 24. Januar 2022 ans Verwaltungsgericht hat die von den Beschwerdeführern verlangte gerichtliche Überprüfung der Praxis der