Zusatzeinkommen ermöglicht wird. - 16 - 3.2.4. Nicht stichhaltig ist sodann die Rüge der Beschwerdeführer, eine Überprüfung der Praxis der Abteilung für Baubewilligungen, wonach der Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 7 BGBB drei Jahre lang erfüllt sein müsse, bevor von einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 16abis RPG ausgegangen werden könne, auf deren Rechtmässigkeit sei im vorliegenden Verfahren nicht (hinreichend) gewährleistet (gewesen).