Diesem Anliegen ist die grosszügige Bewilligung von gewerblichen Pferdehaltungen in der Landwirtschaftszone abträglich, speziell dann, wenn Betriebe primär auf die Pferdehaltung setzen und die landwirtschaftliche Produktion daneben bloss Alibifunktion hat, um den Standort ausserhalb der Bauzone zu rechtfertigen. Nach gesetzgeberischer Intention sollte es sich genau umgekehrt verhalten, nämlich dergestalt, dass die landwirtschaftliche Produktion (eines bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes, mithin eines landwirtschaftlichen Betriebs in einer definierten Mindestgrösse) an erster Stelle steht und dem Betriebsleiter durch die Haltung von Pensionspferden ein