Baugesuch vom 15. Juni 2020 bzw. dem dazugehörigen Betriebskonzept zugrunde liegt). Würde man also mit den Beschwerdeführern auf den Zeitpunkt der Einreichung dieses Gesuchs bzw. der damit zusammenhängenden betrieblichen Umstrukturierung (zwecks Erreichung der SAK-Limite) abstellen, fiele eine Bewilligung von Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung gestützt auf Art. 16abis RPG dennoch ausser Betracht, weil die Beschwerdeführer den Gewerbestatus vor dieser Umstrukturierung nicht innehatten.