Die dreijährige Bestandesfrist darf aber nicht als sakrosankt eingestuft werden; es muss jeweils eine Einzelfallbeurteilung aufgrund der gesamten Umstände vorgenommen werden. Kleinere Landwirtschaftsbetriebe sollen hingegen von Anfang an nicht vom Privileg gemäss Art. 16abis RPG profitieren können, und zwar auch dann nicht, wenn sie nach der Realisierung eines Bauprojekts für die Umstellung auf die Pferdehaltung zu einem späteren Zeitpunkt dann doch noch den - 13 -