16abis RPG. Wird ein landwirtschaftliches Gewerbe neu gegründet (auch durch Erreichen oder Überschreiten der SAK-Grenze bei einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb) und schon nach einem Zeitraum von weniger als drei Jahren durch die Aufnahme einer Pensionspferdehaltung umstrukturiert (was in der Praxis allerdings nicht allzu oft vorkommen dürfte), kann dieser neue Gewerbezweig grundsätzlich als zonenkonform im Sinne von Art. 16abis Abs. 1 RPG bewilligt werden.