Dem werde dadurch begegnet, dass nur bestehende Betriebe, welche zudem die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe erfüllten, in den Genuss der neuen Möglichkeiten kommen sollten. Ein Betrieb, der Pferde halten wolle, müsse also einerseits eine bestimmte Mindestgrösse aufweisen und andererseits über bestehende Betriebsgebäude verfügen. Dazu - 11 -