Die Bestimmung ist noch relativ jung und wurde mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Revision vom 22. März 2013 (AS 2014 905) ins RPG eingefügt. Sie beruht auf einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2004 mit der Bezeichnung "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone", welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern wollte, sowie dem dazugehörigen Bericht der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (siehe BBl 2012 6589). Daraus geht hervor, dass neben der Pferdezucht auch die viel einträglichere Haltung von Pensionspferden in der Landwirtschaftszone als zonenkonform gelten sollte (BBl 2012 6593).