rige Probezeit die anzustrebende Situation von möglichst wenigen unbewilligten Bauten ausserhalb des Baugebiets nicht zu verbessern. Sie liege daher nicht im öffentlichen Interesse der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet (Trennungsgrundsatz). Es bestehe auch kein öffentliches Interesse an leerstehenden Gebäuden, die niemand nutzen dürfe, obwohl sofort eine zonenkonforme Nutzung möglich wäre. Dagegen sei das private Interesse an einer Nutzung bestehender Bauten vital, vor allem, wenn die Nutzung einen wichtigen Erwerbszweig darstelle, ohne welchen wesentliche Einnahmen wegfielen und Abschreibungen vorgenommen sowie Ersparnisse aufgebraucht werden müssten.