4. Mit Verfügung vom 10. Mai 2022 überwies der Rechtsdienst des Regierungsrats die beim Regierungsrat erhobene Beschwerde von A. und B. vom 28. Februar 2022 dem Verwaltungsgericht zur Erledigung. 5. Mit Beschwerdeantworten vom 16. Juni 2022 und 15. Juli 2022 beantragten der Gemeinderat Q. und die Abteilung für Baubewilligungen je die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 6. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 26. September 2022; Duplik der Abteilung für Baubewilligungen vom 25. Oktober 2022; Duplik des Gemeinderats Q. vom 9. November 2022) hielten die Parteien je an ihren Anträgen fest.