dies unter Gewährung eines Aufschubs der Rückbaufrist bis maximal fünf Jahre nach Rechtskraft des Entscheids im Falle der Einreichung von Unterlagen und eines Betriebskonzepts zum Nachweis einer zukünftigen zonenkonformen Nutzung gewisser Bauteile. Gleichzeitig erliess die Abteilung für Baubewilligungen für die Reithalle und die Überdachung des halben Ausbildungsplatzes, die Stallungen mit Nebenräumen für die Pferdehaltung im Gebäude Nr. ddd, den Sandplatz mit einer Fläche von 800 m2 und die Führanlage für die Pferdezucht ein Nutzungsverbot. Diese Verfügung wurde A. und B. mit Entscheid des Gemeinderats Q. vom 19. November 2018 eröffnet.