Mit Verfügung vom 11. November 2018 stimmte die Abteilung für Baubewilligungen dem nachträglichen Baugesuch bezüglich der Umnutzung des Gebäudes Nr. ccc für die Pferdehaltung samt den dafür vorgenommenen baulichen Massnahmen mit gewissen Einschränkungen sowie bezüglich der Umnutzung des Bereichs der Pferdezucht im Gebäude Nr. ddd als Remise mit vorgelagerter Rangierfläche unter Auflagen und Bedingungen zu. Im Übrigen wurde das Baugesuch abgewiesen und der Rückbau der folgenden Bauteile innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft -3-