Angrenzend daran wurden weitere 400 m2 unüberdachte Reitfläche bewilligt. Ferner bildeten ein befestigter Auslaufplatz (20 m x 20 m), eine überdachte Pferdeführanlage sowie ein Mistplatz Bestandteil der damaligen Baubewilligung. Die Baubewilligung wurde unter den folgenden auflösenden Bedingungen erteilt: "Die Baubewilligung für die Bauten und Anlagen für die Pferdezucht fällt dahin und die Bewilligung gilt als aufgelöst, wenn die Pferdezucht aufgegeben wird.