4. Der Gemeinderat F._____ wird verpflichtet, A._____, B._____, C._____, D._____ und E._____ die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von insgesamt Fr. 3'000.– zu ersetzen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'200.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 224.00, gesamthaft Fr. 1'424.00, sind vom BVU zu bezahlen. 3. Das BVU wird verpflichtet, den Beschwerdeführern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreter) den Gemeinderat F._____ das BVU, Rechtabteilung