I. 1. 1.1. Die Genehmigungsentscheide über kommunale Nutzungsplanungen können gemäss § 28 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Im gleichen Zeitpunkt kann der Beschwerdeentscheid der Verwaltung auch gesondert in denjenigen Punkten, die nicht Gegenstand des Genehmigungsentscheids waren, beim Verwaltungsgericht angefochten werden (§ 14 Abs. 2 der Bauverordnung vom 25. Mai 2011 [BauV; SAR 713.121]).