1.2. Den Beschwerdeführern sei zu Lasten des Gemeinderats F._____ eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 3'000.00 zuzusprechen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Parteientschädigung) zu Lasten des Gemeinderats F._____. -4- 2. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 24. Mai 2022: Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.