1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Beschluss des Gemeinderats vom 1. August 2020 betreffend Erschliessungsplan G._____ – T._____ (Ziffer 3 des Beschlusses) aufgehoben und zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Gemeinderat zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'100.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 800.–, insgesamt Fr. 2'900.–, werden A._____, B._____, C._____ und D._____ zu je ¼ (Fr. 725.–) in solidarischer Haftbarkeit für den Gesamtbetrag auferlegt.