1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss des Gemeinderats F._____ vom 10. August 2020 insofern aufzuheben, als damit die Erschliessung des Gestaltungsplangebiets G._____ (Parzellen Nr. H, 814, J und K) über die Strasse L (Parzelle Nr. M) beschlossen worden ist und die Erschliessung des Gestaltungsplangebiets G._____ über die Strasse L (Parzelle Nr. M) sei abzuweisen.