2. Ziffer 1 der Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 28. April 2022 wird von Amtes wegen abgeändert und lautet neu wie folgt: 1. A. wird der Führerausweis entzogen. Dauer: 4 Monate ab: 15.09.2022 bis und mit: 14.01.2023 Der Führerausweis ist spätestens am Tag vor dem Entzugsbeginn mit beiliegendem Couvert einzusenden (siehe auch Abschnitt "Vollzug"). Diese Massnahme hat auch den Entzug allfälliger Lernfahr- und internationaler Führerausweise sowie die Aberkennung allfälliger ausländischer Führerausweise zur Folge.