1.5. Im Sachentscheid vom 14. Januar 2021 ordnete das Strassenverkehrsamt den Führerausweisentzug für 4 Monate an. Im betreffenden Beschwerdeverfahren beantragte der Beschwerdeführer, die Entzugsdauer auf 3 Monate herabzusetzen. Mit dem Antritt der unbefristeten Stelle als Chauffeur während des Beschwerdeverfahrens am 1. Februar 2022 stand für den Beschwerdeführer somit bereits fest, dass er seinen Führerausweis für mindestens 3 Monate wird abgeben müssen. Da er als Chauffeur zwingend auf seinen Führerausweis angewiesen ist, muss vom Beschwerdeführer erwartet werden, dass er beim Stellenantritt im Hinblick auf den anstehenden Entzug die nötigen Vorkehren traf.