Entscheid des Strassenverkehrsamtes vom 28. April 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A., geboren 1973, wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft X. vom 11. September 2020 wegen Rechtsüberholen auf der Autobahn durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen sowie ungenügendem Abstand beim Hintereinanderfahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt.