2. Die Beschwerdeführerin argumentiert, die gewährten Fixkostenbeiträge würden ihren infolge der Covid-19-Pandemie erlittenen Gesamtverlust von Fr. 1'197'152.00 nicht ausgleichen. Im Unternehmen würden rund 50 % der Trauben in eigenen Rebbergen produziert, 50 % würden von zehn örtlichen Winzern eingekauft. Der betreffende Zukauf sei in längerfristigen Lieferverträgen festgelegt. Mit den Trauben werde eigener Wein produziert, der an Private, Gastronomie, Weinfachgeschäfte und bei Festanlässen verkauft werde.