2. Das DVI, Generalsekretariat, verzichtete am 15. Juni 2022 namens des Regierungsrats auf eine Stellungnahme und verwies auf den angefochtenen Entscheid. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. September 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: