2. Mit Verfügung vom 4. Juni 2021 gewährte das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), der A. AG einen Betrag von Fr. 114'449.00 aus dem "Fixkostenprogramm für Zulieferer von behördlich geschlossenen Unternehmen". Diese Härtefallmassnahme bezog sich auf behördlich angeordnete Schliessungen während 119 Tagen (d.h. auf den Zeitraum ab Schliessung bis zum 18. April 2021). B. 1. Gegen die Verfügung des AWA erhob die A. AG mit Eingabe vom 20. Juni 2021 Verwaltungsbeschwerde mit folgendem Antrag: