Der Beschwerdeführer dringt mit seinem Hauptantrag auf vollständige Aufhebung der Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge für das Beitragsjahr 2021 durch die Senkung der Kürzungen von Fr. 9'700.00 auf Fr. 7'252.00 lediglich im Umfang von rund 1/4 durch. Entsprechend sind nach Massgabe des Unterliegerprinzips 3/4 der verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten von ihm zu tragen, während die restlichen Kosten auf die Staatskasse zu - 29 -