In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist die Kürzung der Direktzahlungsbeiträge des Beschwerdeführers für das Beitragsjahr 2021 im Bereich der Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung von Fr. 8'700.00 auf Fr. 6'252.00 zu senken, womit zusammen mit der Kürzung wegen des Verstosses gegen das Gewässerschutzgesetz im Umfang von Fr. 1'000.00 Kürzungen von insgesamt Fr. 7'252.00 (anstelle von Fr. 9'700.00) resultieren. Der Differenzbetrag, auf den der Beschwerdeführer für das Beitragsjahr 2021 demzufolge noch Anspruch hat, beläuft sich somit auf Fr. 2'448.00 (Fr. 9'700.00 minus Fr. 7'252.00). Dieser ist gestützt auf Art.