Weil dieses Schreiben zudem den Hinweis enthält, dass die Verletzung von landwirtschaftsrelevanten Vorschriften des Gewässerschutzes zu Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge führen kann, muss dem Beschwerdeführer auch deswegen (nicht nur wegen der zwischenzeitlich veränderten Ausgangslage) klar gewesen sein, dass sich die Abteilung Landwirtschaft nicht länger an das Zugeständnis am Gespräch vom 21. September 2020 gebunden fühlte. Sollte der Beschwerdeführer trotzdem und ungeachtet dessen, dass er die vereinbarten Sofortmassnahmen nicht zur Zufriedenheit der Abteilung Landwirtschaft umgesetzt hat, darauf vertraut haben, dass keine Kürzung der Direktzahlungsbeiträge wegen Ver-