205 f.) deutlich zum Ausdruck brachte, indem er den Beschwerdeführer zur Nachbesserung aufforderte. Weil dieses Schreiben zudem den Hinweis enthält, dass die Verletzung von landwirtschaftsrelevanten Vorschriften des Gewässerschutzes zu Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge führen kann, muss dem Beschwerdeführer auch deswegen (nicht nur wegen der zwischenzeitlich veränderten Ausgangslage) klar gewesen sein, dass sich die Abteilung Landwirtschaft nicht länger an das Zugeständnis am Gespräch vom 21. September 2020 gebunden fühlte.