200) bestätigten Sofortmassnahmen (Ziehung eines Grabens entlang der Parzelle Nr. 778) unverzüglich umsetzen würde, durfte der Beschwerdeführer auch ohne entsprechenden expliziten Vorbehalt von B. nicht darauf vertrauen, dass dessen Zugeständnis betreffend Nichtberücksichtigung bei den Direktzahlungen auch ohne Umsetzung der vereinbarten Sofortmassnahmen weiterhin greifen würde. Ändert sich nämlich die tatsächliche Situation massgeblich, haben die Behörden den geänderten Sachverhalt neu zu beurteilen und sind an ihre früheren Aussagen nicht mehr gebunden.