Stellung zu nehmen. Nach zwei weiteren unangekündigten Kontrollbesuchen von B. (auf die Meldung von Dritten hin), an welchen er die getroffenen Massnahmen als ungenügend bemängelt habe, sei die Verfügung der Abteilung Landwirtschaft vom 21. Januar 2021 (Vorakten, act. 20–23) ergangen, mit welcher der Beschwerdeführer zu diversen Massnahmen verpflichtet worden sei.