Entsprechend sind die Punkte pro betroffene GVE von 5 auf 1 (analog der Sanktion für die Mängel bei den Tierschutzkontrollen vom 9. und 11. Dezember 2020) zu korrigieren, wodurch sich die Punktezahl von 7,65 (1,53 betroffene GVE x 5 Punkte) auf 1,53 (1,53 betroffene GVE x 1 Punkt) vor Vervierfachung wegen eines zweiten Wiederholungsfalls bzw. von insgesamt 30,6 (7,65 Punkte x 4) auf 6,12 (1,53 Punkte x 4) nach Vervierfachung wegen eines zweiten Wiederholungsfalls reduziert. Daraus ergibt sich neu eine betragsmässige Kürzung der Direktzahlungsbeiträge von Fr. 612.00 anstelle der von der Vorinstanz verfügten Fr. 3'060.00. - 24 -