Darüber hinaus besteht kein Anlass, die Erhöhung der Punkte pro betroffene GVE mit dem Vorliegen eines Wiederholungsfalls zu begründen. Nicht erschwerend zu berücksichtigen ist sodann der Umstand, dass für Lämmer (mit 0,03) ein mehr als fünffach geringerer GVE-Faktor zum Zuge kommt als für ausgewachsene Tiere (mit 0,17), ansonsten das gesamte Bemessungssystem mit GVE-Faktoren hinterfragt respektive über Bord geworfen und durch eine Regelung pro Tier ersetzt werden müsste. Mit anderen Worten dürfen die Punkte pro betroffene GVE nicht mit dem alleinigen Zweck erhöht werden, damit einen vergleichsweise tiefen GVE-Faktor zu kompensieren.