Für diese stark unterschiedliche Gewichtung von Mängeln, deren Unrechtsgehalt in etwa vergleichbar erscheint, liefern weder die angefochtene Verfügung noch die Rechtsschriften der Abteilung Landwirtschaft vor Verwaltungsgericht eine befriedigende Erklärung. Es mag sein, dass das Bedauern für die von den Starkniederschlägen im Juli 2021 betroffenen Lämmer nicht zuletzt wegen ihrer erhöhten Schutzbedürftigkeit etwas grösser ist als für die ausgewachsenen Tiere, denen im Dezember 2020 bei allenfalls etwas weniger garstigen Witterungsverhältnissen, wenn auch deutlich kälteren Temperaturen kein Witterungsschutz angeboten wurde.