Es handelte sich sogar um einen zweiten Wiederholungsfall innerhalb des in Anhang 8, Ziff. 1.2 vorgesehenen Zeitraums (von drei Beitragsjahren), weshalb die Vervierfachung der Punktezahl gestützt auf Anhang 8, Ziff. 2.3.1 Satz 7 DZV in Ordnung geht. - 23 -