troffen sind, nicht mit Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge geahndet werden könnten, und zwar ausschliesslich deshalb, weil deren GVE-Faktor zufolge Einrechnung in denjenigen der Muttertiere null beträgt. Dieser Inkludierung liegt die Überlegung zugrunde, dass mit den Muttertieren zusammen gehaltene Lämmer keinen nennenswerten zusätzlichen Bewirt- schaftungs- und Betreuungsaufwand erfordern.