Urteil des Bundesgerichts 1C_475/2021 vom 3. November 2022, Erw. 3). In Bezug auf die Nichterfüllung einer Voraussetzung für die RAUS- Beiträge ist zwar zu bemängeln, dass die Vorinstanz in diesem Kontext nicht auf die spezifischen gesetzlichen Grundlagen für die Kürzung der Direktzahlungsbeiträge (Anhang 8, Ziff. 2.9.4 lit. b i.V.m. Anhang 6 lit. b Ziff. 1.2 DZV) hingewiesen hat.