wenn sie diesen aufgrund der klimatischen Bedingungen und ihres physiologischen Zustandes benötigen (Fachinformation Tierschutz Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Schafen, S. 2). Das bedeutet, Tierhalter dürfen auch ausserhalb der Winterperiode ihre Tiere nicht sich selbst überlassen und erst bei einer akuten, nicht mehr abwendbaren Gefahr für deren Wohlergehen einschreiten.