88–91) hin, dass sie eine Kürzung der Direktzahlungsbeiträge unter anderem wegen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit der bei der Tierschutzkontrolle des Veterinärdienstes vom 15. Juli 2021 festgestellten Mängel beabsichtigte, mit Einräumung der Gelegenheit zur Erhebung von Einwänden und zur Stellung eines Gesuchs um Ausfertigung einer beschwerdefähigen Verfügung. Vor Einreichung seiner Stellungnahme vom 17. Januar 2021 (Vorakten, act. 98 f.) ersuchte der Beschwerdeführer die Vorinstanz lediglich zweimalig um Fristerstreckung, die ihm auch gewährt wurde (Vorakten, act. 92–97), aber nicht um Zusendung der von