Ein solches Begehren stellte der Beschwerdeführer auch nicht bei der Abteilung Landwirtschaft auf deren Ankündigung im Schreiben vom 19. Oktober 2021 (Vorakten, act. 88–91) hin, dass sie eine Kürzung der Direktzahlungsbeiträge unter anderem wegen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit der bei der Tierschutzkontrolle des Veterinärdienstes vom 15. Juli 2021 festgestellten Mängel beabsichtigte, mit Einräumung der Gelegenheit zur Erhebung von Einwänden und zur Stellung eines Gesuchs um Ausfertigung einer beschwerdefähigen Verfügung.